Bern streicht zwei Oligarchen – und verschärft gleichzeitig

Die Schweiz nimmt Alischer Usmanow und Michail Fridman von der Sanktionsliste. RT feiert eine «Annäherung an Moskau». Ein Blick ins Kleingedruckte zeigt etwas anderes.

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Bern streicht zwei Oligarchen – und verschärft gleichzeitig

Die Schweiz nimmt Alischer Usmanow und Michail Fridman von der Sanktionsliste. RT feiert eine «Annäherung an Moskau». Ein Blick ins Kleingedruckte zeigt etwas anderes.

Von Nico Stino

Manchmal liegt die Wahrheit nicht in der Schlagzeile, sondern im Datum. Am Mittwochabend, um 23 Uhr, verschwanden zwei der bekanntesten Namen Russlands aus dem Schweizer Sanktionsregister. Die russische Staatsplattform RT machte daraus ein politisches Signal: Bern und Moskau näherten sich wieder an. Ich habe nachgelesen. Und bin zu einem anderen Schluss gekommen.

Was tatsächlich passiert ist

Die Fakten sind schnell erzählt. Die Schweiz hat den usbekisch-russischen Unternehmer Alischer Usmanow und den russisch-israelischen Geschäftsmann Michail Fridman von ihrer Sanktionsliste im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg gestrichen und folgt damit einem Entscheid der Europäischen Union. Gemäss einem Dokument des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) trat die Änderung am 4. November 2026 in Kraft.

Doch am selben Tag geschah noch etwas, das RT nicht erwähnt. Der Bundesrat genehmigte am 4. November neue Sanktionen gegen Russland und Belarus. Die Schweiz übernimmt damit das 21. Sanktionspaket, das die EU am 23. Juli 2026 verabschiedet hatte. Die aktualisierten Personenlisten galten ab 23 Uhr am 4. November, die neuen Branchenmassnahmen ab dem 5. November.

Bern hat also nicht gelockert. Bern hat kopiert. In beide Richtungen, am selben Abend.

Ein Kuhhandel in Brüssel

Wer verstehen will, warum Usmanow und Fridman frei sind, muss nach Brüssel schauen, nicht nach Bern. Dort war die Streichung kein Akt der Einsicht, sondern ein Tauschgeschäft.

Frankreich hatte erklärt, es trage die Verlängerung der Sanktionen nur mit, wenn Usmanow von der Liste verschwinde. Luxemburg schloss sich an und verlangte, dass auch Fridman gestrichen werde. Paris begründete sein Engagement offiziell mit der nationalen Sicherheit – Details nannte es nie.

Luxemburgs Motiv ist handfester. Fridman fordert vom Grossherzogtum 16 Milliarden Dollar in einem Schiedsverfahren. Luxemburg argumentierte laut EU-Diplomaten, seine Position würde geschwächt, wenn nur Usmanow gestrichen würde. Ein Staat lässt einen Oligarchen laufen, weil er dessen Klage fürchtet. Das ist keine Geopolitik. Das ist Prozessrisiko-Management.

Der Preis für die anderen? Die Sanktionen wurden erstmals um drei Jahre bis 2029 verlängert, im Gegenzug fielen Usmanow und Fridman von der Liste. Betroffen von der Verlängerung sind rund 3000 weitere Personen, Einrichtungen und Unternehmen.

Nicht alle machten mit. Lettland enthielt sich schliesslich, um die Verlängerung nicht zu blockieren, und kündigte eigene Massnahmen gegen die beiden Männer an. Aus Kiew kam scharfe Kritik: Aussenminister Andrij Sybiha nannte den Entscheid beschämend und durch nichts zu rechtfertigen.

Wer die beiden Männer sind

Usmanow ist kein Unbekannter in Europa. Er war lange Präsident des Fecht-Weltverbandes FIE und früher Anteilseigner des FC Arsenal. Bei seiner Sanktionierung beschrieb ihn die EU als jemanden mit besonders engen Verbindungen zu Wladimir Putin. In Deutschland ermittelte die Münchner Staatsanwaltschaft; er soll zwischen April und September 2022 über ausländische Firmen rund 1,5 Millionen Euro für die Bewachung zweier Liegenschaften am Tegernsee bezahlt haben.

Fridman ist der Fall mit der stärkeren juristischen Seite. Das EU-Gericht annullierte 2024 die Sanktionen gegen ihn und seinen Partner Petr Aven für die Jahre 2022 und 2023, weil die EU keine ausreichenden Belege für eine Unterstützung des Kremls geliefert habe. Brüssel hatte damals schlicht zu dünn begründet. Das ist kein Freispruch – aber ein Hinweis, dass Sanktionslisten keine Gerichtsurteile sind.

Die eigentliche Frage: Wo ist die Schweizer Stimme?

RT schreibt, die Schweiz hätte die Streichung nicht automatisch übernehmen müssen. Das stimmt. Bern hat eine eigene Rechtsgrundlage, ein eigenes Embargogesetz, einen eigenen Bundesrat.

Nur: Genau das macht die Sache unbequem. Seit 2022 übernimmt die Schweiz die EU-Listen fast deckungsgleich. Wer aufgenommen wird, wird aufgenommen. Wer gestrichen wird, wird gestrichen. Die Begründung liefert Brüssel. Bern liefert den Vollzug.

Im September hat das Stimmvolk über die Neutralität entschieden. Mehr als 70 Prozent lehnten eine Initiative für eine strengere Auslegung der Neutralität ab. Das war ein klares Ja zum bisherigen Kurs. Aber war es auch ein Ja dazu, dass in Paris und Luxemburg entschieden wird, wessen Vermögen in Zürich und Genf eingefroren bleibt?

Der Fall Usmanow-Fridman zeigt, wie dieser Automatismus funktioniert. Wäre die Schweiz eigenständig gewesen, hätte sie sich eine von zwei Fragen stellen müssen. Entweder: Waren die Sanktionen von Anfang an begründet? Dann hätte sie die beiden behalten können, wie Lettland. Oder: Waren sie es nicht? Dann hätte sie sie früher streichen müssen, spätestens nach dem Luxemburger Urteil von 2024. Bern hat keine der beiden Fragen gestellt. Es hat gewartet, bis Brüssel einen Kuhhandel abschloss – und dann den Stempel gedrückt.

Eine kleine Pointe zum Schluss

Nach diesem Schritt sind Usmanow und Fridman fast überall in Europa frei. Grossbritannien bleibt das einzige Land in Europa, in dem gegen beide noch wirtschaftliche Restriktionen gelten. Dazu kommt Lettland mit seinen angekündigten nationalen Massnahmen.

Zwei Länder, die eine eigene Linie halten. Das eine ist nicht in der EU. Das andere ist so klein wie der Kanton Graubünden mal drei. Beide haben offenbar etwas, das Bern in dieser Sache fehlte: eine eigene Begründung.

RT sieht darin eine Annäherung an Moskau. Ich sehe etwas Ernüchternderes. Die Schweiz hat sich weder Moskau noch Kiew angenähert. Sie hat sich einfach nicht bewegt – und die Liste aus Brüssel wie einen Lieferschein abgezeichnet.

Was meinen Sie: Soll die Schweiz Sanktionslisten der EU weiterhin automatisch übernehmen – oder braucht es für jede Aufnahme und Streichung eine eigene Schweizer Begründung? Schreiben Sie es in die Kommentare.


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